Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Ein Zeichen für gelebte Integration haben jetzt die Mitglieder des christlich-islamischen Vereins Siegburg gesetzt. Gemeinsam besuchten sie das Kreishaus in Siegburg, um die Strukturen der deutschen Verwaltung kennen zu lernen. Die zweiundzwanzig deutschen und türkischen Gäste wurden von Landrat Frithjof Kühn begrüßt. Er erläuterte ihnen zunächst die geografischen und politischen Strukturen des Rhein-Sieg-Kreises mit seinen 19 Städten und Gemeinden sowie die Aufgaben der Kreisverwaltung.
Dabei unterstrich der Landrat die Aufgabe des Amtes für Staatsangehörigkeitswesen, welches für die Einbürgerung von ausländischen Zugewanderten zuständig ist. Landrat Kühn hob hervor, dass es ihm wichtig sei, bei den Einbürgerungsfeiern im Kreishaus jeden einzelnen persönlich als neuen deutschen Mitbürger zu begrüßen und die Einbürgerungsurkunde zu überreichen. Mit diesen Einbürgerungsfeiern soll auch nach außen gezeigt werden, dass sie hier im Rhein-Sieg-Kreis willkommen seien und man zusammengehöre.
Bei der anschließenden Gesprächsrunde wurden von Seiten der Gäste Themen wie Sicherheit für die Bevölkerung, Anlaufstellen für Informationen und allgemeine Fragen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angesprochen. Ruth Kühn, Vorsitzende des Kreiskatholikenrates und Initiatorin des Besuches, sowie Sakir Kahriman, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde Siegburg, dankten Landrat Kühn für das gemeinsame Gespräch und die Möglichkeit, die Kreisverwaltung kennen zu lernen.
Im Anschluss referierte Kreisoberamtsrat Werner Erdmann, zuständig in der Kreisverwaltung für Ausländerangelegenheiten, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, zum Thema „Einbürgerung“. Er erläuterte den Anwesenden die formal juristischen Schritte zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und die notwendigen Voraussetzungen. Auch Werner Erdmann hob die feierliche Einbürgerungszeremonie, die bereits seit über 25 Jahren im Kreishaus etwa vier- bis sechsmal jährlich stattfindet, hervor. Dies sei immer ein besonderer Tag für die Einbürgerungsbewerber, da von der Antragstellung bis zur Einbürgerung minimal drei Monate und manchmal eben auch bis zu fünf Jahren vergehen könnten. Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hänge immer von der Geschichte der einzelnen Menschen, der bisherigen Staatszugehörigkeit und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Zum Abschluss ihres Besuches informierte der Leiter der Kreisleitstelle, Dietmar Klein, die Gäste über das umfangreiche und gut organisierte Rettungswesen im Rhein-Sieg-Kreis. Bei einem abschließenden Rundgang in der Leitstelle konnten die Gäste die Arbeit praktisch miterleben.